Gib deinem Engagement eine Stimme.
Wir wählen eine neue Kammerversammlung.
Die Apothekerkammer ist die Selbstverwaltung der Apothekerinnen und Apotheker des Landes. Sie vertritt die beruflichen Belange der Mitglieder unter Beachtung der Interessen der Allgemeinheit. Die gesetzliche Grundlage des Handelns der Kammer ist das Kammergesetz für die Heilberufe Sachsen-Anhalt.
Die Apothekerkammer …
/ ist das vom Berufsstand selbst getragene Bindeglied zwischen dem Staat und dem freien Beruf Apotheker.
/ eröffnet Entscheidungsspielräume durch Festlegung von eigenen, berufsständischen Regeln.
/ sichert die Autonomie des Berufsstandes.
/ vertritt die Interessen des Berufsstandes in der Bundesapothekerkammer und der ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände.
…das sind wir alle!
Sich engagieren –
Mitgestalten – Mitentscheiden!
Aber Wie? Alle 5 Jahre wählen die Apothekerinnen und Apotheker des Landes aus ihrer Mitte die Kammerversammlung und den Vorstand, die sich zur Unterstützung ihrer ehrenamtlichen Tätigkeit und zur Umsetzung von Beschlüssen einer hauptamtlich arbeitenden Geschäftsstelle bedienen.
Entscheiden Sie mit über:
/ die Dienstleistungen der Kammer für ihre Mitglieder
/ die Rahmenbedingungen für die Weiterbildung
/ die Anforderungen an die Qualität der Arbeit in der Apotheke
/ Empfehlungen für die Fortbildung
/ die Nachwuchsförderung
/ die Öffentlichkeitsarbeit
/ Stellungnahmen und Argumentationen zur Arzneimittelversorgung in der politischen Meinungsbildung, gegenüber Ministerien und Behörden, sowie bei Rechtsänderungen
Gestalten Sie Ihre berufliche Zukunft durch Ihre Arbeit in der Kammerversammlung aktiv mit!
Das sollten sie zum Ablauf wissen:
Kandidieren Sie und Üben Sie Ihr Wahlrecht aus!
Kandidatur
Reichen Sie Ihre Kandidatur so früh wie möglich, aber bis spätestens zum 14.08.2026 bei der Apothekerkammer mit den notwendigen Formularen und der Liste der Unterstützerstimmen ein.
Wahl
Mit dem Versand der Briefwahlunterlagen beginnt die Wahlzeit. Sie können im Zeitraum vom 02. bis zum 23.09.2026, 16 Uhr ihre Stimme abgeben.
Hier finden sie die wahlordnung sowie die wahlbekanntmachungen.
Ihre Kandidatur – Ihr Engagement für die Apothekerinnen und Apotheker in Sachsen-Anhalt.
Engagieren Sie sich, je nach beruflicher Tätigkeit und persönlichen Interessen, in den Ausschüssen der Kammer:
/ Ausschuss für Fortbildung entscheidet über grundlegende Fortbildungsthemen und -inhalte (tagt einmal jährlich)
/ Ausschuss für Weiterbildung – befasst sich mit allen Fragen der Weiterbildung im Kammerbereich (tagt bei Bedarf)
/ Berufsbildungsausschuss – organisiert die Zwischen- und Abschlussprüfungen für PKA (tagt zweimal jährlich)
/ Ausschuss für Pharmazeutische Kompetenz – ist für die Vorbereitung und Begleitung pharmazeutischer Projekte zuständig (tagt bei Bedarf)
/ QMS-Ausschuss – befasst sich mit grundlegenden Fragen des Qualitätsmanagements in Apotheken und der Zertifizierung (tagt bei Bedarf)
/ Finanzausschuss – erarbeitet den Haushaltsplan und schlägt der Kammerversammlung die Höhe der Kammerbeiträge vor (tagt einmal jährlich)
/ Ausschuss für Öffentlichkeitsarbeit – entscheidet über Aktivitäten zur Außendarstellung der Apothekerschaft und der Kammer selbst (tagt bei Bedarf)
/ Rechtsausschuss – bereitet Ordnungen, Satzungen und Richtlinien für die Kammerversammlung vor (tagt bei Bedarf)
/ Ausschuss für Krankenhauspharmazie – befasst sich mit Fragen, die die Versorgung von Krankenhäusern betreffen (tagt bei Bedarf)
/ Schlichtungsausschuss – schlichtet bei Streitigkeiten zwischen Kammerangehörigen bzw. diesen und Dritten (tagt bei Bedarf)
gestalten sie ihre berufliche zukunft mit!
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das derzeitige Kammerversammlungsmitglied aus Ihrem Wahlkreis
oder direkt an
die Geschäftsstelle der Apothekerkammer Sachsen-Anhalt
Doctor-Eisenbart-Ring 2, 39120 Magdeburg
/ Tel. 0391 / 60 90 40
/ Mail. kammer@ak-sa.de